22. Juli 2026|In Im Bundestag, In der Presse

Pressemitteilung | Evaluation des Personenbeförderungsrechts: 5 Jahre, wenig Erkenntnis, noch weniger Fortschritt

Mit der Reform des Personenbeförderungsrechts im Jahr 2021 wurden neue Anforderungen an die Barrierefreiheit im Taxi- und gebündelten Bedarfsverkehr (§ 64c PBefG) eingeführt. Sie sollen die Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. Zeitgleich wurden unter anderem die neuen Verkehrsformen Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) und gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG) eingeführt. Das Verkehrsministerium sollte bis Ende dieses Monats die Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Regeln auf Basis von Erhebungen und Befragungen überprüfen. Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist für den Bericht verantwortlich.

Zur Evaluation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts erklärt Victoria Broßart, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Verkehrsausschuss:

„Fünf Jahre hatte die Bundesregierung Zeit, die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu evaluieren. Auf 205 Seiten liest man dann viel Ernüchterung: fehlende Daten, kaum Fortschritt und vor allem keine Verbesserung bei der Barrierefreiheit. Aber immerhin weiß jetzt auch die Bundesregierung, dass On-Demand-Verkehre im ländlichen Raum beliebt sind: 80% der Befragten bewerten die Mobilitätsform als sinnvoll. Es wäre also anständig, daraus jetzt Konsequenzen zu ziehen und die notwendigen Mittel für den Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum bereitzustellen.

Darüber hinaus zeigt sich: Zentrale Herausforderungen, die mit der letzten Gesetzesänderung angegangen werden sollten, wie die neuen Verkehrsformen, bleiben ungelöst. Für mich ist klar: Das Taxi ist Teil des öffentlichen Verkehrs und des Umweltverbundes, sein Stellenwert muss erhalten bleiben. Es braucht daher klare Regeln und Kostenwahrheit im Wettbewerb mit den Mietwagen. Dafür ist ein eindeutiger gesetzlichen Auftrag zur Einführung und Durchsetzung von Mindestbeförderungsentgelten und eine klare Definition von Pflichten und Verantwortungen der Plattformbetreiber nötig.“

Bildquelle: Deniz Demirci auf Unsplash
Symbolbild. Dient nur zur Veranschaulichung.