Pressemitteilung | Die Regierung darf nicht länger EU-Vorgaben zu Fahrradstellplätzen an Gebäuden ignorieren
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) aus dem Jahr 2024 nennt Fahrradstellplätze ausdrücklich als Bestandteil nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur und gibt Standards für die Anzahl der Fahrradstellplätze in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) plant die Bundesregierung nun, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Der europäische Ansatz definiert Mindestanforderungen für alle, weitergehende Regelungen durch Länder und Kommunen sind aber jederzeit möglich. Es zeichnet sich jedoch ab, dass Deutschland ausgerechnet beim Fahrradparken diesen Weg nicht gehen und keine Mindeststandards für Fahrradstellplätze einführen will, wie aus der kürzlich gestellten Anfrage an die Bundesregierung (PDF-Seite 34) hervorgeht.
Dazu erklärt Victoria Broßart, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Verkehrsausschuss:
„Während die Anzahl der Pkw-Stellplätze bei Gebäuden selbstverständlich geregelt ist, gelten für Fahrradstellplätze je nach Bundesland oder Kommune unterschiedliche oder teilweise gar keine Vorgaben. Die Folgen tragen täglich Millionen Radfahrer*innen und jene Menschen, die sich aus Mangel an sicheren Abstellplätzen gar nicht erst ein Fahrrad kaufen. Das ist verschenktes Potenzial für den Klimaschutz und die deutsche Fahrradbranche.
Statt bundesweite Mindeststandards auch für die Anzahl der Fahrradstellplätze einzuführen, hält die Bundesregierung aber am bestehenden Flickenteppich in den Bundesländern fest und missachtet einmal mehr europäische Vorstöße.
Sichere und ausreichend dimensionierte Fahrradstellplätze dürfen kein Zufall des Wohnortes sein. Bundesverkehrsminister Schnieder erklärte sich selbst zum Fahrradbeauftragten, dann muss er aber auch für das Fahrrad handeln. Ein Fahrrad braucht zwar nur den Bruchteil des Platzes eines PKW, aber einen Platz braucht es.“
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