5. Dezember 2025|In Im Bundestag, In der Presse

Pressemitteilung | Gesetz für intelligente Verkehrssysteme: Intelligent steckt nur im Namen

Gestern Abend debattierte der Bundestag auf Antrag der Grünen Bundestagsfraktion die Novellierung des Gesetzes für intelligente Verkehrssysteme in erster Lesung. Dieses soll den Rechtsrahmen neu regeln. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Richtlinie um, wonach in Echtzeit Daten verschiedener Verkehrsträger gesammelt und zentral zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Gesetzentwurf wurde für weitere Beratungen an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärt Victoria Broßart, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Verkehrsausschuss:

„Um neue, effiziente Mobilitätsangebote zu schaffen, ist es durchaus sinnvoll, dass Mobilitätsanbieter ihre Daten bereitstellen. Der von der Union und SPD dafür vorgelegte Gesetzentwurf gehört definitiv in die Kategorie gut gemeint, schlecht gemacht. Der Schutz von sensiblen und personenbezogenen Daten wird zwar darin erwähnt, kann aber schnell durch nicht näher genannte Verwendungszwecke aufgeweicht werden. Mitunter lassen sich sogar Geschäftsgeheimnisse aus den Daten rekonstruieren, zum Beispiel wo besonders lukrative Gebiete für Mobilitätsanbieter sind. Wer diese Daten am Ende bekommt und wofür sie verwendet werden dürfen, ist im Gesetzesentwurf gar nicht geregelt. Potenzielle Nutzer*innen bekommen die Daten ohne Registrierung, anonym und ohne Überprüfung. Hier macht die Koalition ein all-you-can-eat Daten-Buffet für ausländische Konzerne auf, zu Lasten der deutschen Mittelständler*innen. Die werden dafür mit Bürokratie beladen, deren zusätzliche Kosten im Gesetzentwurf selbst mit mehreren Millionen Euro pro Jahr beziffert werden. Hier sieht man einmal wieder: Das Versprechen der Regierung, Bürokratie abzubauen, ist nichts wert. Das Gegenteil ist der Fall. Dabei hätte man auch einfach die viel schlankere Vorlage der EU übernehmen können.

Statt einem stümperhaften Gesetzentwurf mit mehr Löchern als in einem Schweizer Käse, braucht es klare gesetzliche Vorgaben, welche Mobilitätsdaten von wem bereitgestellt werden sollen und wer diese dann auch wieder abrufen kann. Eine Überprüfung der Nutzer*innen, die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und der Datenschutz sollten klare Pflichten sein. Der Entwurf sieht vor, die Definition, welche Daten überhaupt verarbeitet werden, allein dem Verkehrsministerium zu überlassen. Dies soll ohne Mitsprache durch den Deutschen Bundestag geschehen. Das kommt einer kleinen Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Die Bereitstellung solcher sensiblen Daten muss vom Bundestag geregelt und beschlossen werden, doch stattdessen sollen wir Parlamentarier*innen hier über die Katze im Sack abstimmen.“

Über den folgenden Link finden Sie das Video mit der Rede von Victoria Broßart, MdB am 04.12.2025 um 22:30 Uhr (47. Sitzung, TOP 26, Intelligente-Verkehrssystem-Gesetz) in der Mediathek des Deutschen Bundestages.

Bildquelle: Foto von Gonzalo Facello auf Unsplash
Symbolbild. Dient nur zur Veranschaulichung.